Die BGR 191 ist für Arbeitnehmer schwer zu verstehen - wir helfen:
Nutzen Sie Arbeitssicherheitsschuhe oder Berufsschuhe in der Arbeit? Dann brauchen Sie vielleicht auch eine orthopädische Zurichtung oder Einlagen für Ihre Schuhe. Mit der BGR 191 hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit für Arbeitnehmer geschaffen, die besonderen Belastungen für Gelenke und Bewegungsapparat im Arbeitsalltag zu minimieren: Orthopädische Zurichtungen und Einlagen, die nach BGR 191 zertifiziert sind, können vom Rentenversicherer bezahlt werden.
Wichtig: Nur mit orthopädischen Zurichtungen und Einlagen, die nach BGR 191 zertifiziert werden, behalten Sie bei einem Unfall Ihren Versicherungsschutz.
Unser BGR 191-Service für Sie:
Unser Betrieb ist zertifiziert, Orthopädische Zurichtungen nach BGR 191 auszuführen.